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Letzte Änderung
14.10.2008

Zahlungsplan nach MaBVO

 Bei Vertragsangeboten durch Bauträger solle man ein besonderes Augenmerk auf den Zahlungsplan haben. Der Zahlungsplan regelt die zu tragenden finanziellen Leistungen des Bauherren gegenüber dem Bauträger in Abhängigkeit vom Baufortschritt und dient der Sicherheit beider Parteien. Der Bauherr sollte hierdurch die Sicherheit haben, nur für geleistete Arbeiten des Bauträgers zu bezahlen und bei einer eventuellen Insolvenz des selbigen nicht gleich einen wirtschaftlichen "Totalschaden" davon zu tragen. Leider kann dieser Zahlungsplan für einen Bauherren der nicht den nötigen Sachverstand mitbringt leicht zum Fallstrick bei einer Insolvenz werden. Wer kann schon als Normal-Sterblicher sagen, welcher Baustand in etwa welche Kosten des Gesamtbetrages erfordert. Man könnte meinen, wenn ein Bauprojekt erst einmal das Richtfest erreicht hat, ist ja schon mehr als die Hälfte des Hauses fertig. Rein optisch sieht das Haus ja schon fast fertig aus, aber der weitere Bauverlauf ab diesem Zeitpunkt verschlingt wesentlich mehr finanzielle Mittel. Daher ist es recht praktisch den Zahlungsplan des anbietenden Bauträgers mit dem Zahlungsplan MaBVO (Makler und Bauträger Verordnung) zu vergleichen. Es gibt auch in der heutigen Zeit noch Bauträger die fast 70-80 % des Kaufpreises bei Rohbaufertigstellung laut Zahlungsplan verlangen. Also bitte vorher Prüfen und vergleichen !
 
Hier kommt der Zahlungsplan nach MaBVO 
  • 40 % nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten,
  • 8 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,
  • 3 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen,
  • 3 % für die Rohinstallation der Sanitäranlagen,
  • 3 % für die Rohinstallation der Elektroanlagen,
  • 10 % für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung,
  • 6 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten
  • 3 % für den Estrich,
  • 4 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,
  • 12 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,
  • 3 % für die Fassadenarbeiten,
  • 5 % nach vollständiger Fertigstellung.

( Quelle des Zahlungsplanes :Verband Privater Bauherren )



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