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| Letzte Änderung | |
| 14.10.2008 |
Ein besonderes Augenmerk sollte beim Kauf des Grundstückes auch auf eine eventuelle Bauträgerbindung des Grundstückes gelegt werden. Nicht nur, dass man bei einer vorhandenen Bauträgerbindung keine selbständige Wahl des Bauträgers hat, auch die beim Erwerb des Grundstückes anfallenden Kosten für die Grunderwerbssteuer steigen hierbei! Die Bemessung der zu entrichtenden Grunderwerbssteuer richtet sich nicht nur nach dem Zustand des Grundstückes (bebaut / unbebaut), vielmehr ist von Bedeutung, ob der Verkäufer oder einem mit diesem personell oder wirtschaftlich verbundenen Dritten ein separater Vertrag zur Errichtung eines Gebäudes auf diesem Grundstück abgeschlossen wurde. Sollte das der Fall sein müssen nicht nur auf das Grundstück, sondern auch auf den Preis des zu errichtenden Hauses Grunderwerbssteuern gezahlt werden.
Hier ein Auszug aus der Webseite des Finanzministeriums: